Spiel- und Platzordnung

  1. Spielberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des TCW (mit Ausnahme passiver Mitglieder), sofern der Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet wurde.
  2. Gäste sind nach Entrichtung einer Gebühr ebenfalls spielberechtigt (Einzelheiten siehe Gäste-Spielordnung).
  3. Das Bespielen der Plätze ist nur mit Tennisschuhen und in Tenniskleidung gestattet.
  4. Die Spieldauer für Einzel-, bzw. Doppelspiele beträgt einschl. Platzpflege 60 Minuten. Der Spielbeginn ist immer zur vollen Stunde.
  5. Die Mitglieder haben die Pflicht, vor Beginn des Spielens den Platz ausreichend zu wässern. Gegebenenfalls ist bei starker Trockenheit zusätzlich während der Spielzeit zu wässern.
  6. Nach Beendigung des Spiels sind die Spieler verpflichtet mit dem vorgesehenen Abziehnetze den Platz abzuziehen und die Linien zu kehren. Die Abziehnetze sind anschließend wieder an den Hacken aufzuhängen und die Kehrbesen sind an der Halterung anzubringen.
  7. Sonnenschirme müssen wieder in dafür vorgesehenen Röhren gepackt werden.
  8. Alle Plätze sind ganztägig bespielbar. Die Plätze werden über das Buchungssystem reserviert. Jedes aktive Mitglied erhält hierzu eine Benutzerkonto. Details zu den Buchungsregeln befinden sich auf der Startseite des Buchungssystems.
  9. Den Anweisungen des Platzwartes bzw. von Vorstandsmitgliedern ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Gebuchte Plätze, die bis 10 Minuten nach Beginn der belegten Stunde nicht bespielt werden, können für den allgemeinen Spielbetrieb benutzt werden.
  11. Der Beginn der Spielzeit ist durch die Platzbuchung im Buchungssystem definiert. Eine Änderung der Buchung ist nicht gestattet. Das Weiterspielen nach Ablauf der Spielzeit bis zur nachfolgenden Reservierung ist möglich.
  12. Bei starkem Andrang sollen die Mitglieder bereit sein, statt eines Einzels ein Doppel zu spielen.
  13. Der Vorstand ist berechtigt, die Plätze für Turniere, Meisterschaften, Mannschaftsspiele, Training usw. zu reservieren.
  14. Die Aufsicht über Kinder (auch auf dem Spielplatz) obliegt den Eltern. Der Verein übernimmt für Körper- und Sachschäden keine Haftung.
  15. Der Spielbetrieb auf den Tennisplätzen beginnt ab 07:00 Uhr und endet bei Einbruch der Dunkelheit. Befindet sich beim Verlassen der Anlage kein weiteres Mitglied auf der Anlage, so ist die Eingangstür zu verschließen.
  16. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können vom Vorstand mit Verwarnung oder Platzsperre geahndet werden.

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