Werden Sie Mitglied- wir freuen uns auf Sie!
Erstmitglied
(aktive Mitgliedschaft)
Beitrag: € 215,00 pro Jahr
Erwachsene ab 18 Jahre
Verzehrbonpflicht, Arbeitsstundenpflicht
Aufnahmegebühr*: € 50,00
Zweitmitglied
(aktive Mitgliedschaft)
Beitrag: € 135,00 pro Jahr
Voraussetzung es besteht bereits eine Erstmitgliedschaft (Ehefrau / Ehemann / Partner im selben Haushalt)
Verzehrbonpflicht, Arbeitsstundenpflicht
Aufnahmegebühr*: € 50,00
Schüler / Azubis / Studenten
(aktive Mitgliedschaft)
Beitrag: € 115,00 pro Jahr
Schüler ab 18 Jahre, ohne Elternteil
Azubis und Studenten ab 18 – 27 Jahre, ohne Elternteil
Verzehrbonpflicht, Arbeitsstundenpflicht
Aufnahmegebühr*: € 50,00
Jugendliche
Beitrag: € 75,00 pro Jahr
Jugendliche bis 18 Jahre
Ein Elternteil muss mindestens eine passive Mitgliedschaft aufweisen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Jugendmitglied aktives Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass es hierzu einer Erklärung bedarf.
Aufnahmegebühr*: € 50,00
Kinder
Beitrag: € 20,00 pro Jahr
Kinder bis 11 Jahre, ohne Elternteil
Ein Elternteil muss mindestens eine passive Mitgliedschaft aufweisen.
Aufnahmegebühr*: € 50,00
Passive Mitgliedschaft / Sondermitgliedschaft
Beitrag: € 50 pro Jahr
keine Arbeitsstunden, kein Verzehrbonpflicht
Aufnahmegebühr*: € 50,00
*Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person € 50,00.
Bei Familien bzw. 2 oder mehr Personen aus einem Haushalt beträgt die Aufnahmegebühr insgesamt € 100,00.
Verzehrbonpflicht
Verzehrbon für Einzelperson: € 26 pro Jahr
Verzehrbon für Paare: € 51 pro Jahr
Arbeitsstunden
Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden für aktive Mitglieder ab 18 bis 67 Jahre belaufen sich auf 12 Stunden pro Geschäftsjahr.
Arbeitsstunden (Details zu den Arbeitsstunden) können in vielerlei Form, wie z.B.
Clubhaus-Thekendienst innerhalb der Woche und an Meden-Spieltagen am Wochenende,
Arbeitseinsätzen im Frühjahr und Herbst,
Betreuung von Kinder- und Jugendmannschaften,…
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Passivmeldung muss spätestens bis zum 15.10. des Vorjahrs in schriftlicher Form an den Vorstand für das nächste Geschäftsjahr erfolgen. (Details siehe Satzung § 19)