COVID-19: Regeln für Außenanlage

Zum 16. September hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet und sich nun von der 7-Tages-Inzidenz als Richtwert verabschiedet. Vielmehr rücken jetzt die Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 14. Oktober.

Es gelten somit folgende Regeln:

Das Betreten der Tennisanlage ist NICHT erlaubt, wenn folgende Krankheitssysmptome vorliegen:

  1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
  2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber (über 38° Celsius)
  3. Durchfall
  4. Geruchs- oder Geschmacksverlust
  5. Kontakt zu Personen innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine Corona-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde

Umkleiden und Duschen:

3G-Regel: Die Umkleiden & Duschräume dürfen nur von Personen mit Negativnachweis (geimpft, genesen, getestet) benutzt werden. Ausnahme: ein Spieler muss während des Spiels die Toilette aufsuchen (AHA-Regeln sind zu beachten).

Regenpause

3G-Regel: Vereinsräume sowie der Innenbereich der Gastronomie dürfen nur von Personen mit Negativnachweis (geimpft, genesen, getestet) zum Unterstellen genutzt werden. Personen, die keinen Nachweis vorlegen können, ist der Zutritt untersagt. Die bekannten AHA-Regeln sind einzuhalten.

Im überdachten Außenbereich ist kein Negativnachweis notwendig. Nach Möglichkeit ist der Weg zum PKW aufzusuchen.

Clubhaus-Bewirtung

Außenbereich: Die Bewirtung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

Innenbereich: Für die Bewirtung von den Gästen ein Negativnachweis (3G-Regel: geimpft, genesen, getestet) vorzuzeigen.

Bis zur Einnahme des Sitzplatzes ist eine medizinische Maske zu tragen. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst werden. Die Erfassung erfolgt über die Luca-App bzw. via Zettel.

Zuschauer

Außenbereich: max. 1000 Personen (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet), Maskenpflicht im Gedränge

Innenraum: max. 500 Zuschauer (Geimpfte/Genesene werden nicht mitgerechnet), 3G-Regel mit verpflichtenden Negativnachweis, Maskenpflicht bis zum Platz

Die Kontaktdaten der Zuschauer müssen erfasst werden.

Durchführungsbestimmung HTV

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