COVID-19 Update v. HTV: Lockerungen für Training ab 08.3.2021

HTV, 08.03.201 (Auszug): Die hessische Landesregierung hat die ersten Lockerungen im Amateur- und Freizeitsport seit Dezember beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 08. März in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 28. März.

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Es gilt gemäß den Auslegungshinweisen der Landesregierung Hessen (Stand: 07.03.2021, S. 18f.), dass der Trainingsbetrieb unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zu verzichten.
  • Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer (HTV empfiehlt mindestens DTB C-Trainer) werden bei dem genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. 
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.”
  • Wettkampfbetrieb und Turniere sind bis einschließlich 28.03.2021 ausgesetzt.

Quelle: https://www.htv-tennis.de/neue-trainingsmöglichkeiten-ab-08.-märz.php

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