HTV, 16.02.2021 (Auszug): Trotz der Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis 07.03.2021 können wir in Hessen weiterhin, wenn auch eingeschränkt weiter spielen.
Es gilt:
Tennis als Freizeit- und Amateursport ist demnach auch weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Grundsätzlich bleiben die Sportanlagen also geöffnet, solange der jeweilige Betreiber (Kommune/Kreis/Verein) keine anderslautende Regelung trifft.
Umsetzung für den Tennissport:
- Einzeltraining (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler)
- ein Haushalt darf zusammen spielen
(dann auch mehr als zwei Personen möglich, bitte aber auch die Regeln des Betreibers beachten, ggf. kommt es hier zu stringenteren Abweichungen) - der Wettkampfbetrieb bleibt ausgesetzt (keine Turniere, keine Mannschaftsspiele)
Quelle: https://www.htv-tennis.de/tennistraining-auch-weiterhin-erlaubt.php
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