Spiel- und Platzordnung

  1. Grundsätzlich spielberechtigt sind nur Mitglieder des TCW (ausgenommen passive Mitglieder), die ihren Beitrag entrichtet haben.
  2. Gäste sind nach Entrichtung einer Gebühr ebenfalls spielberechtigt (Einzelheiten siehe Gäste-Spielordnung).
  3. Das Bespielen der Plätze ist nur mit Tennisschuhen und in Tenniskleidung gestattet.
  4. Die Spieldauer für Einzel-, bzw. Doppelspiele beträgt einschl. Platzpflege 60 Minuten. Die Mitglieder haben die Pflicht, vor Beginn des Spielens den Platz ausreichend zu wässern und bei Beendigung des Spiels mit dem dafür vorgesehenen Netz abzuziehen und die Linien zu kehren.
  5. Bei Ranglistenspielen entfällt die Zeitbegrenzung (siehe Spielordnung für Ranglistenspiele).
  6. Jugendlichen steht das Recht zu, ganztägig die Plätze 1-5 gleichberechtigt mit den Erwachsenen zu nutzen.
  7. Alle anderen Plätze sind ganztägig mit Zeituhr bespielbar. Die Plätze werden durch persönliches Aufhängen des Spielberechtigungskärtchens reserviert. Eine Reservierung durch Dritte ist nicht gestattet. Während der Reservierung muß sich das Mitglied auf der Anlage befinden. Die auf dem Platz befindlichen Mitglieder müssen ihre Spielberechtigung durch Aufhängen ihres Spielberechtigungskärtchens nachweisen.
  8. Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Reservierte Plätze, die bis 10 Minuten nach Beginn der belegten Stunde nicht bespielt werden, können für den allgemeinen Spielbetrieb benutzt werden.
  10. Der Beginn der Spielzeit ist auf der Uhr einzustellen (Anfangzeit). Ein Nachstellen der Uhr ist nicht gestattet. Das Weiterspielen nach Ablauf der Spielzeit bis zur nachfolgenden Reservierung ist möglich.
  11. Bei starkem Andrang sollen die Mitglieder bereit sein, statt eines Einzels ein Doppel zu spielen.
  12. Der Vorstand ist berechtigt, die Plätze für Turniere, Meisterschaften, Mannschaftsspiele, Training usw. zu reservieren.
  13. Die Aufsicht über Kinder (auch auf dem Spielplatz) obliegt den Eltern. Der Verein übernimmt für Körper- und Sachschäden keine Haftung.
  14. Der Spielbetrieb auf den Tennisplätzen beginnt ab 07:00 Uhr und endet bei Einbruch der Dunkelheit. Befindet sich beim Verlassen der Anlage kein weiteres Mitglied auf der Anlage, so ist die Eingangstür zu verschließen.
  15. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung können vom Vorstand mit Verwarnung oder Platzsperre geahndet werden.

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