Werden Sie Mitglied- wir freuen uns auf Sie!

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Erstmitglied
(aktive Mitgliedschaft)

Beitrag: € 215,00 pro Jahr

Erwachsene ab 18 Jahre

Verzehrbonpflicht, Arbeitsstundenpflicht

Aufnahmegebühr*: € 50,00

Zweitmitglied
(aktive Mitgliedschaft)

Beitrag: € 135,00 pro Jahr

Voraussetzung es besteht bereits eine Erstmitgliedschaft (Ehefrau / Ehemann / Partner im selben Haushalt)

Verzehrbonpflicht, Arbeitsstundenpflicht

Aufnahmegebühr*: € 50,00

Schüler / Azubis / Studenten
(aktive Mitgliedschaft)

Beitrag: € 115,00 pro Jahr

Schüler ab 18 Jahre, ohne Elternteil 

Azubis und Studenten ab 18 – 27 Jahre, ohne Elternteil

Verzehrbonpflicht, Arbeitsstundenpflicht

Aufnahmegebühr*: € 50,00

Jugendliche

Beitrag: € 75,00 pro Jahr
Jugendliche bis 18 Jahre 

Ein Elternteil muss mindestens eine passive Mitgliedschaft aufweisen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Jugendmitglied aktives Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass es hierzu einer Erklärung bedarf.

Aufnahmegebühr*: € 50,00

Kinder

Beitrag: € 20,00 pro Jahr

Kinder bis 11 Jahre, ohne Elternteil

Ein Elternteil muss mindestens eine passive Mitgliedschaft aufweisen.

Aufnahmegebühr*: € 50,00

Passive Mitgliedschaft / Sondermitgliedschaft

Beitrag: € 50 pro Jahr
keine Arbeitsstunden, kein Verzehrbonpflicht

Aufnahmegebühr*: € 50,00

*Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person € 50,00.

Bei Familien bzw. 2 oder mehr Personen aus einem Haushalt beträgt die Aufnahmegebühr insgesamt € 100,00.

Verzehrbonpflicht

Verzehrbon für Einzelperson: € 26 pro Jahr

Verzehrbon für Paare: € 51 pro Jahr

Arbeitsstunden

Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden für aktive Mitglieder ab 18 bis 67 Jahre belaufen sich auf 12 Stunden pro Geschäftsjahr.

Arbeitsstunden (Details zu den Arbeitsstunden) können in vielerlei Form, wie z.B.

Clubhaus-Thekendienst innerhalb der Woche und an Meden-Spieltagen am Wochenende,
Arbeitseinsätzen im Frühjahr und Herbst,
Betreuung von Kinder- und Jugendmannschaften,…

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft oder die Passivmeldung muss spätestens bis zum 15.10. des Vorjahrs in schriftlicher Form an den Vorstand für das nächste Geschäftsjahr erfolgen. (Details siehe Satzung § 19)

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