Arbeitsstundenregelung – 2023

(Gemäß Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 03.05.2022), gültig ab 01.01.2023

Download der Arbeitsstundenreglung als .pdf-Dokument

1 .Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden:

Jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren (Stichtag: 15.10. eines jeden Jahres) muss pro Kalenderjahr Arbeitsstunden absolvieren (siehe auch Pkt. 7 und Beispiele Seite 2)

 – 15 Arbeitsstunden für Clubhaus/Thekendienst/Mannschaftsbetreuung und/oder

 – 10 Arbeitsstunden für Arbeitseinsatz (Frühjahr oder Herbst), Gartenarbeit oder handwerklichen Tätigkeiten

2. Altersgrenze der zu leistenden Arbeitsstunden:

Alle aktiven Mitglieder über 67 Jahre (Stichtag: 01.01. eines jeden Jahres) sind vom Arbeitsdienst befreit.

3. Absolvierung der Arbeitsstunden:

a. Clubhaus-Thekendienst von montags bis freitags:
Gutschrift 3 Stunden pro Dienst. Öffnungszeit des Clubhauses in den Abendstunden. Bei Regen kann der Dienst verkürzt werden. Eingesetzt werden 1-2 Personen pro Abend. Es werden insgesamt 4 Stunden gutgeschrieben, wenn der Thekendienst zusätzlich selbstgekochte Speisen anbietet.

b. Clubhaus-Thekendienst am Wochenende mit Medenspielen:
Gutschrift 6 Stunden für einen halben Tag oder 12 Stunden für einen ganzen Tag. Öffnungszeiten des Clubhauses je nach Spielplan von 11-17 Uhr, 16-22 Uhr oder 11-22 Uhr. Die Bewirtung einer Mannschaft vormittags oder nachmittags wird pauschal mit 6 Stunden vergütet, vormittags und nachmittags wird mit pauschal 12 Stunden vergütet. Eingesetzt werden 1-2 Personen pro Dienst. Bei Regen ist mit den betreffenden Mannschaften zu klären, inwieweit ein Einsatz beim Nachholtermin erfolgt.

c. Arbeitseinsatz im Frühjahr, bzw. Herbst und Gruppe Grün:
Gutschrift erfolgt entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden.

d. Betreuung von Kinder- und Jugendmannschaften:
Der Mannschaftsbetreuer einer Jugendmannschaft erhält für die Betreuung der Mannschaft pro Saison pauschal sechs Arbeitsstunden gutgeschrieben. Das Bekochen und Bewirten einer Jugendmannschaft und der gegnerischen Mannschaft im Rahmen eines Medenspiels kann ebenfalls als Arbeitsstunden gutgeschrieben werden.

e. Sonderdienste nach Absprache mit dem Vorstand:
Aufgaben und Stundenanrechnung werden individuell mit dem Vorstand festgelegt.

4. Fällt der Thekendienst wegen schlechtem Wetter aus

wird an alle Mitglieder appelliert, nach eigenem Ermessen diesen Dienst ggf. nachzuholen.

5. Die Aufgaben des Thekendienstes

sind gemäß dem ausliegenden Aufgabenblatt zu erfüllen.

6. Die Arbeitsstunden sind in den Arbeitsstundenzettel

(Rückseite Bonbuch) einzutragen und von einem Vorstandsmitglied abzeichnen zu lassen.

7. Abrechnung für nicht geleistete Arbeitsstunden (max. 180 Euro)

Bewertung:

12 Euro/Std. für Clubhaus/Thekendienst/Mannschaftsbetreuung

18 Euro/Std. für Arbeitseinsätze, Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten

8. Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden:

Die Übertragung der eigenen, geleisteten Arbeitsstunden an Familienmitglieder ist zulässig.

Erläuterungen zur Arbeitsstundenregelung

1. Bei einem Thekendienst unter der Woche abends (3a.) müssen nicht beide Thekendienste gleichzeitig anwesend sein. Es ist zum Beispiel denkbar, dass die erste Person in der Zeit von 17-20 Uhr anwesend ist und die zweite Person den Zeitraum von 19-22 Uhr übernimmt. Dies erlaubt es auf der einen Seite, zum Beispiel Zeit für Essensvorbereitung mit zu berücksichtigen und gleichzeitig eine Bewirtung des Clubhauses bis 22 Uhr zu ermöglichen. Der Thekendienst kann seine Zeit individuell einteilen, wobei es gut ist, wenn zumindest der Zeitraum von 18-21 Uhr besetzt ist.

2. Sonderdienste nach Absprache mit dem Vorstand (3d.) können sehr vielfältig sein. In der Vergangenheit waren dies zum Beispiel Malerarbeiten im Clubhaus, die Erstellung und Betreuung der Homepage des TCW oder vergleichbare Tätigkeiten. Darüber hinaus können auch besondere Thekendienste festgelegt werden, zum Beispiel bei Medenspielen von Kindern und Jugendlichen (z.B. Freitags ein früherer Beginn) oder bei Festen und Veranstaltungen.

3. Auf der Platzanlage fallen zunehmend Arbeiten an, mit der neuen Regelung soll gezielt die Gruppe Grün entlastet werden

Beispiele, ein Mitglied leistet Arbeitsstunden:

Thekendienst (Montag bis Freitag), gesamt 9 Stunden an drei Tagen,
zusätzlich Gartenarbeit mit gesamt 4 Stunden;
Abrechnung Thekendienst 108 € und Gartenarbeit 72 €;
damit wäre der Sollbeitrag mit 180 € erfüllt.

Thekendienst (Montag bis Freitag), gesamt 6 Stunden an zwei Tagen (davon 1 Tag mit Angebot Speisen),
zusätzlich Gartenarbeit mit gesamt 4 Stunden;
Abrechnung Thekendienst 84 € und Gartenarbeit 72 €; gesamt 156 €,
Abrechnung am Jahresende für nicht geleistete Arbeitsstunden 24 €

Clubhaus-Thekendienst am Wochenende mit Medenspielen (halben Tag);
zusätzlich Gartenarbeit mit gesamt 8 Stunden;
Abrechnung Thekendienst 72 € und Gartenarbeit 120 €; gesamt 192 €,
→ Übertrag von 12 € an Familienmitglieder möglich

Arbeitseinsatz im Frühjahr (oder Herbst),
zusätzlich Mannschaftsbetreuung einer Jugendmannschaft und
zusätzlich Thekendienst (Montag bis Freitag), gesamt 3 Stunden an einem Tag;
Abrechnung Arbeitseinsatz im Frühjahr 90 €, Mannschaftsbetreuung 72 € und Thekendienst mit 36 €; gesamt 198 €,
→ Übertrag von 18 € an Familienmitglieder möglich.

Arbeitseinsätze im Frühjahr und Herbst, jeweils 5 Stunden;
Abrechnung Arbeitseinsätze 180 €;
damit wäre der Sollbeitrag mit 180 € erfüllt.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner